Wer sind eigentlich „Kontaktpersonen 1. Grades“?
Wer sind eigentlich „Kontaktpersonen 1. Grades“? Hierzu klärt das Gesundheitsamt, wie eng der Kontakt zu einer infizierten Person war. Maßstab für die Einschätzung sind die Vorgaben des Robert-Koch-Institutes (RKI) vor allem · zum körperlichen Abstand: unter 1,50 m· zur Zeitdauer des Kontaktes: länger als 15 MinutenVon entscheidender Bedeutung ist zudem, ob bei dem Kontakt von einem, beiden oder niemandem eine „Mund-Nase-Bedeckung“ getragen wurde. Wichtig zu wissen ist außerdem, ob der Kontakt im Freien oder drinnen stattfand und wie lange er zurückliegt. Für die Risikoeinschätzung hat schließlich auch die Frage besonderes Gewicht, ob Kontaktpersonen berufliche oder private Verbindungen zu sogenannten „vulnerablen Bereichen“, also beispielsweise zu Krankenhäusern oder Alten- bzw. Pflegeeinrichtungen, haben.Die vom Grundsatz her 14 Tage währende Quarantäne wird verlängert bei Krankheitssymptomen und wenn deswegen eine Testung neu positiv ist.Für Kontaktpersonen von „Kontaktpersonen 1. Gerades“ wiederum stellt sich die Situation solange als unproblematisch dar, wie „Kontaktpersonen 1. Grades“ selbst nicht selbst infektiös werden. Für diese Kontaktpersonen wird daher auch keine Quarantäne angeordnet. Das wäre rechtlich auch schwierig, da es für solch einen Eingriff in persönliche Freiheitsrechte keine Rechtfertigung aus dem Infektionsschutz gibt. Vor diesem Hintergrund erklären sich auch Sachverhalte, bei denen beispielsweise der eine Teil einer Familie – nämlich „Kontaktpersonen 1. Grades“ – in Quarantäne geht und der andere als Kontaktpersonen von „Kontaktpersonen 1. Grades nicht. In diesen Fällen empfiehlt das Gesundheitsamt dringend, dass sich die unter Quarantäne stehenden Familienmitglieder absondern, um andernfalls nicht auszuschließende Ansteckungen zu vermeiden.https://www.presse-service.de/data.aspx/static/1058128.htmlGefällt mirKommentierenTeilen