Zuschüsse für Eltern von Kindern mit Behinderung
Die Stadt Stadtlohn zahlt den Eltern von Kindern mit Behinderung, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine Beihilfe. Ein entsprechender Antrag kann jetzt im Rathaus gestellt werden. Bei einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 bis 60 Prozent beträgt die Beihilfe 100 Euro, bei einem GdB von 70 bis 100 Prozent 200 Euro.
Eltern, deren Kinder die Voraussetzungen erfüllen und die in diesem Jahr noch keine Beihilfe erhalten haben, können sich für eine Terminabsprache an Daniela Schlömer aus dem Fachbereich für Arbeit und Soziales unter der Telefonnummer 87-512 wenden. Zur Antragstellung ist die Vorlage des Schwerbehindertenbescheids erforderlich.
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