Bürger fragen, der Rat antwortet
Auch in der kommenden Ratssitzung am Mittwoch, dem 31. August 2022 um 18 Uhr, steht als erster Punkt die „Einwohnerfragestunde“ auf der Tagesordnung.
Die Einwohnerfragestunde ermöglicht den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Stadtlohn, sich direkt an den Rat wenden zu können. Konkret bedeutet dies, dass jede Einwohnerin und jeder Einwohner bis zu zwei Fragen stellen kann. Die Fragen dürfen sich ausschließlich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen.
Über ein Online-Formular, das unter dem Link www.stadtlohn.de/einwohnerfragestunde zu finden ist, können die Fragen nun auch in digitaler Form eingereicht werden. Die Fragen können aber natürlich auch weiterhin schriftlich an Bürgermeister Dittmann gerichtet werden.
Der Ablauf
Die Fragen müssen dem Bürgermeister mindestens zwei Arbeitstage vor der Sitzung vorliegen, um eine Beantwortung in der Ratssitzung zu gewährleisten. Zur Beantwortung muss die Fragestellerin beziehungsweise der Fragesteller in der Ratssitzung persönlich anwesend sein, ansonsten erfolgt eine schriftliche Beantwortung der Frage.
Sollte es während der Einwohnerfragestunde zu Zusatzfragen kommen, die nicht direkt durch den Bürgermeister beantwortet werden können, ist hier ebenfalls der Verweis auf eine schriftliche Antwort möglich.
Quelle: Stadt Stadtlohn