Drosselung aus Motorroller ausgebaut
Wütend reagierte ein 15-Jähriger als ihm ein Polizist erklärte, was nun auf ihn zukommen könnte. Der Beamte hatte den Motorrollerfahrer am Mittwochabend angehalten. Nachdem der Jugendliche zunächst angab, dass es sich um ein Mofa handeln würde und er die erforderliche Prüfbescheinigung habe, musste er wenig später doch mit der Wahrheit raus – er hatte eine elektronische Drosselung ausgebaut, sodass er nicht mehr auf einem Mofa, sondern auf einem Kleinkraftrad saß. Dafür reicht seine Bescheinigung jedoch nicht mehr. Nun folgt ein Strafverfahren. Ob der Vorfall weitere Folgen für den Jugendlichen hat, wird maßgeblich an dessen Verhalten in der Zukunft liegen. Erneut weist die Polizei in diesem Zusammenhang darauf hin, dass neben dem Strafverfahren weitere Folgen für die Betroffenen möglich sind. Insbesondere kann die Führerscheinstelle, der solche Fälle grundsätzlich mitgeteilt werden, bei Zweifeln an der Eignung des Führerscheininhabers oder -bewerbers Maßnahmen, wie z.B.: eine kostenpflichtige medizinisch-psychologische-Untersuchung, anordnen. Ebenso kann entschieden werden, dass ein möglicher Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis an eine gewisse „Bewährungszeit“ gebunden wird. Hinzu kommt, dass der notwendige Rückbau ebenso Kosten verursachen kann, wie eine eventuell notwendige Untersuchung des Fahrzeugs durch einen Sachverständigen. Im Falle eines Unfalls muss mit hohen Regressforderungen der Versicherung gerechnet werden.
Quelle: Kreispolizeibehörde Borken